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About / Daily Work

About Daily Work

Publishing

Die Kernaufgabe des Musikverlags besteht in der Vertretung unter Vertrag genommener Urheber wie Komponisten und Musiktext-Autoren, sowie der bestmöglichen Auswertung ihrer Werke. Grundlage hierfür ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG), welches sofort nach Vollendung eines Werkes in Kraft tritt. Es spricht allein dem Urheber sämtliche Nutzungsrechte zu. Deren Wahrnehmung kann der Urheber auf den Musikverlag übertragen. Das Tätigkeitsfeld des Verlags ist momentan in 6 miteinander kooperierende Bereiche unterteilt, die im Folgenden erläutert werden.

Kommerziell nutzbare Werke und ihre Urheber müssen für den Verlag gewonnen werden. Diese Aufgabe wird von der verlagseigenen A&R -Abteilung übernommen. Einerseits werden an den Verlag herangetragene Werke auf ihr Auswertungspotential überprüft, andererseits wird hier aktiv Kontakt zu erfolgversprechenden Urhebern, aber auch zu Produzenten und Managementfirmen gesucht, welche in bestimmten Musikbereichen und Regionen Kontakte zur jeweiligen Szene haben. Solche Firmen versucht der Verlag als Co-Verlags- oder Editionspartner zu gewinnen. Entscheidungsgrundlage für den Vertragsschluß können das Potential eines Werkes an sich und oder das Potential eines Urhebers sein. Der Verlag schließt mit dem Urheber einen Vertrag, der ihn für eine festgelegte Dauer zum Vertreter macht und ihn zu der damit verbundenen kommerziellen Auswertung seiner Werke befugt und verpflichtet.

Die Abwicklung sämtlicher Vertragsangelegenheiten fällt in den Aufgabenbereich der Copyright-Abteilung, die bzgl. des Landes der Vertragsschließung, in einen nationalen und einen internationalen Bereich aufgeteilt ist. Als sog. Originalverträge bezeichnet man die Verträge, die direkt zwischen dem Urheber und dem Verlag geschlossen werden. Hierunter fallen sowohl Urheber-Exklusivverträge, bei denen sich der Urheber für eine festgelegte Frist verpflichtet, alle Nutzungsrechte der in dieser Zeit von ihm geschaffenen Werke exklusiv dem Verlag zu überlassen, als auch Urheber-Titelverträge, die sich ausschließlich auf ausgewählte Werke des Urhebers beziehen.

Eine der Verpflichtungen, die der Verlag mit dem Vertragsabschluß eingeht, ist die Administration der ihm übertragenen Werke. Dazu gehört das Anmeldeverfahren bei der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA), welche die Verwendung der Werke von Urhebern und Musikverlagen, die bei ihr als Mitglieder gemeldet sind, überwacht und die dafür anfallenden Gebühren von den entsprechenden Musiknutzern einzieht. Nach Abzug einer Verwaltungspauschale schüttet die GEMA die einkassierten Tantiemen an ihre Mitglieder aus. Der Verlag dient als Bindeglied zwischen dem Urheber und der GEMA, da er den administrativen Aufwand durch Überprüfung von Lizenzabrechnungen und Übernahme von anfallender Korrespondenz übernimmt. In den Verträgen mit den Urhebern werden in der Regel Vorschußzahlungen, welche gegen zu erwartenden GEMA-Einnahmen verrechnet werden, vereinbart. Der Verdienst des Verlages regelt sich nach diesen individuell vereinbarten Verträgen und nach dem GEMA-Verteilungsplan.

In der internationalen Copyright Abteilung werden die Werke der ausländischen Schwester- und Drittfirmen administriert. Für diese Werke übernimmt die deutsche Niederlassung als Subverlag die o.g. Aufgaben (Anmeldung der Werke, Prüfung und Weiterleitung der Tantiemen) gegenüber der GEMA.

Aufgabe des Exploitation- /Songmarketing-Bereiches eines Verlags ist es, weitere Vermarktungsmöglichkeiten für die verlagseigenen Werke zu finden. Der Verlag versucht, zusätzliche Lizenzeinnahmen aus der Vergabe des Repertoires z.B. zur Nutzung für Kino- und TV-Filme oder Werbung zu erzielen. Des weiteren werden aus diesem Bereich Verlagstitel an Plattenfirmen und Produzenten für Künstler angeboten, welche für eine bestimmte Veröffentlichung noch 'die' Single oder einen Album- Titel suchen (Songplugging). Soll ein bereits veröffentlichtes Werk nochmal durch einen anderen Künstler aufgenommen und veröffentlicht werden (Coverversion), muß für diese Verwendung eine Genehmigung durch den Originalrechtsinhaber (Originalverlag) eingeholt werden. Dieses Genehmigungsverfahren läuft auch über die Exploitation-Abteilung.

Viertel- bzw. halbjährlich erstellt die Lizenz- (Royalty)-Abteilung des internationalen Musikverlages aus den Abrechnungen der jeweiligen Urheberschutzorganisationen eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmequellen und läßt jedem Beteiligten (Komponist, Textdichter evtl. Verlagspartner) den ihm zustehenden Anteil der Einnahmen zusammen in Form von Abrechungsunterlagen zukommen.