Aufgrund der Rechtslage ist es erlaubt, Coverversionen, d.h. 1:1 – keine Änderung von Text, Note und Rhythmus – aufzunehmen und zu veröffentlichen. Die entsprechende Meldung an die GEMA vorausgesetzt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Musikwerke, die keine 1:1 Covers sind, durch die Urheber genehmigungspflichtig sind! Dies gilt auch für Medleys u.ä.
Sollten Sie vorhaben, ein vorbestehendes Werk zu bearbeiten bzw. Teile eines vorbestehenden Werkes für ein neues zu verwenden (Sampling), wählen Sie bitte eines der beiden Formulare COVER oder SAMPLE CLEARING und füllen Sie die Felder entsprechend aus.
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